Werbeveranstaltungen – das ist neu

Verkaufsfahrten, also Einladungen zu Werbeveranstaltungen in Wirtshäusern, nehmen immer noch massiv zu. Oft wird dabei die Gutgläubigkeit der KonsumentInnen ausgenutzt – unlautere Geschäftspraktiken sind an der Tagesordnung.

Seit 27. Februar 2008 gibt es nun eine Änderung in der Gewerbeordnung. Sie soll KonsumentInnen besser als bisher vor Überrumpelungen und unüberlegten Käufen bei Werbeveranstaltungen schützen.

Das sind die Neuerungen

  • Auf der Einladung zu einer Werbeveranstaltung muss nun stehen, dass dort weder Produkte verkauft, noch Bestellungen entgegengenommen werden dürfen. Dies ist besonders wichtig, da Konsumenten bisher darüber nicht Bescheid gewusst haben.

    Das Versteckspiel der Veranstalter, die bisher oft nur über eine Telefonnummer oder ein Postfach zu kontaktieren waren, hat nun ein Ende. Auf jeder Einladung muss eine ordentliche Adresse des Veranstalters angegeben sein.

  • Verlockende Gewinnzusagen oder die Ankündigung von Gratisleistungen auf der Einladung sind ab sofort verboten. Und es muss bereits auf der Einladung darüber informiert werden, welche Produkte bzw. Dienstleistungen angepriesen werden. Das übliche „Gratis-Schnitzerl“ darf allerdings auch weiterhin angeboten werden. KonsumentInnen sollten sich aber dadurch nicht dazu verführen lassen, Produkte zu kaufen, die sie überhaupt nicht brauchen.

  • Weiters müssen sich die Unternehmen nun verpflichten, ihre Werbeveranstaltung vor dem geplanten Termin bei den Behörden anzumelden und auch die Einladung prüfen zu lassen. Wichtig: Konsumenten sollten sich trotzdem genau informieren, denn es kann sein, dass das Unternehmen zwar korrekt informiert hat, aber bei der Veranstaltung vor Ort doch Produkte verkauft werden.

  • Auch Zeitpunkt und Veranstaltungsort müssen nunmehr der zuständigen Bezirkshauptmannschaft gemeldet werden. So ist eine Kontrolle durch die Behörde leichter möglich als bisher.
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