Wochengeld

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Bezugsdauer

Arbeitnehmerinnen und freie Dienstnehmerinnen erhalten die letzten acht Wochen vor der voraussichtlichen Entbindung, für den Tag der Entbindung und für die ersten acht Wochen nach der Entbindung (= absolutes Beschäftigungsverbot) Wochengeld.

  • Geburt erfolgt früher
    Erfolgt die Geburt früher als zum errechneten Termin, verlängert sich der Bezug des Wochengeldes nach der Entbindung um die Zeit der Verkürzung. Für den gesamten Zeitraum vor und nach der Geburt gebührt das Wochengeld mindestens für sechzehn Wochen.
  • Individuelles Beschäftigungsverbot
    Sollte das Arbeitsinspektorat oder die Amtsärztin/der Amtsarzt wegen Gefahr für Leben oder Gesundheit von Mutter oder Kind über das absolute Beschäftigungsverbot hinaus jegliche Ausübung einer Beschäftigung untersagen (= individuelles Beschäftigungsverbot), gibt es auch für diese Zeit Wochengeld. Nach der Geburt gibt es Wochengeld jedoch dann nur für acht Wochen.
  • Frühgeburten, Mehrlingsgeburten und Kaiserschnittentbindungen
    Nach Frühgeburten, Mehrlingsgeburten und Kaiserschnittentbindungen gebührt das Wochengeld bis mindestens zwölf Wochen nach der Geburt. Falls die Entbindung in diesem Fall vor dem errechneten Zeitpunkt erfolgt, verlängert sich der Bezug nach der Geburt auf höchstens sechzehn Wochen.
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Wochengeld beantragen

Das Wochengeld wird von der Gebietskrankenkasse bezahlt und ist dort zu Beginn des Beschäftigungsverbotes zu beantragen.

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Höhe des Wochengeldes

Die Höhe des Wochengeldes errechnet sich nach dem durchschnittlichen Nettoverdienst der letzten drei vollen Kalendermonate vor Beginn der Schutzfrist plus einem Zuschlag für Sonderzahlungen.

  • Bezieherinnen von Weiterbildungsgeld erhalten das Wochengeld berechnet nach dem Arbeitsverdienst der letzten drei Monate vor dem Weiterbildungsgeldbezug.

  • Auch für Bezieherinnen von Kinderbetreuungsgeld gibt es Wochengeld, jedoch nur dann, wenn vor diesem Bezug Anspruch auf Wochengeld gegeben war und die Schutzfrist während des Kinderbetreuungsgeldbezuges beginnt. In diesem Fall ist das Wochengeld € 26,15 täglich.

    Für Bezieherinnen von Einkommensabhängigem Kinderbetreuungsgeld beträgt die Höhe des Wochengeldes:
    Einkommensabhängiges Kinderbetreuungsgeld plus 25 %

  • Ebenso erhalten Arbeitslosengeld- und Notstandshilfebezieherinnen Wochengeld, das um 80 Prozent höher ist, als die zuvor bezogene Leistung. Wenn jedoch in den letzten drei Kalendermonaten vor dem Beginn des Wochengeldes der Wechsel vom Arbeitslosengeld zur Notstandshilfe erfolgte, gebührt Bezieherinnen von Notstandshilfe das Wochengeld in Höhe des Leistungsbezuges der letzten 3 vollen Kalendermonate, falls dies günstiger ist. Letzteres ist vor allem für nicht alleinstehende Notstandshilfebezieherinnen günstiger.

  • Anspruch auf Wochengeld haben auch geringfügig Beschäftigte, die selbstversichert sind. In diesem Fall beträgt das tägliche Wochengeld 7,91 Euro.

  • Ebenso besteht Anspruch auf Wochengeld, wenn die Schwangerschaft während einer Pflichtversicherung (Arbeitsverhältnis, freies Dienstverhältnis, Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung), die mindestens 3 Monate ununterbrochen gedauert hat und nunmehr bereits beendet ist, eintritt.
    Achtung: Das Arbeitsverhältnis/freies Dienstverhältnis darf in diesem Fall nicht durch Kündigung seitens der Dienstnehmerin, einvernehmliche Lösung, unberechtigten vorzeitigen Austritt oder verschuldete Entlassung geendet haben.
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