Wohnbaudarlehen auch für Unwetterschäden

Bei der Beseitigung von Unwetterschäden greift die Arbeiterkammer Burgenland ihren Mitgliedern finanziell unter die Arme. So kann das zinsenlose AK-Wohnbaudarlehen seit dem Vorjahr auch für Sanierungsarbeiten nach Unwetterkatastrophen beantragt werden.

Gefördert werden von Unwettern verursachte Sanierungsmaßnahmen wie z.B. die Erneuerung von Fußböden oder Fliesen, aber auch Heizungsanlagen, Wärmepumpen etc., der Austausch von Fenstern oder Türen, die Beseitigung von Mauerschäden sowie Malerarbeiten, Tapeten etc. Nicht gefördert wird der Austausch kaputter Einrichtungsgegen-stände wie Möbel oder Haushaltselektrogeräte (z.B. Waschmaschine, Tiefkühltruhe etc.).

Die Darlehenshöhe beträgt maximal 4.200,-- Euro, die monatliche Rückzahlung beläuft sich auf 60,-- Euro. Dem Antrag, der innerhalb eines Jahres nach der Unwetterkatastrophe eingebracht werden muss, ist eine Schadensbestätigung, die vom Gemeindeamt oder einer dafür eingerichteten Kommission ausgestellt wird, beizulegen.

Wer ein Darlehen beantragt muss zum Zeitpunkt der Antragstellung Mitglied der AK-Burgenland und – sofern er älter als 24 Jahre ist - insgesamt seit fünf Jahren AK-Mitglied sein. Der Darlehenswerber muss Eigentümer bzw. Miteigentümer des Sanierungsobjektes sei, und es darf sich um keinen Zweitwohnsitz oder eine Ferienwohnung handeln.

Es gelten folgende Einkommensgrenzen:

  • Alleinstehende 2.108,-- Euro
  • Ehegatten/Lebensgefährten 3.271,-- Euro
  • Familie mit 1 Kind 3.634,-- Euro
  • für jedes weitere Kind plus 364,-- Euro
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