Zahlscheingebühr wird zu Unrecht verlangt
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Die Verrechnung einer Zahlscheingebühr ist seit dem Vorjahr in Österreich untersagt. Trotzdem gibt es Unternehmen, die Extragebühren verrechnen, wenn sich Kunden dazu entschließen, ihre Zahlungen per Erlagschein zu tätigen.
Viele Konsumenten wollen Firmen nicht direkt auf ihr Konto zugreifen lassen, um regelmäßige Zahlungen zu begleichen. Sie überweisen das Geld lieber per Erlagschein. Dafür "bestrafen" sie manche Unternehmen indem sie Gebühren dafür einheben. Ein OGH-Urteil vom 14.3.2000 hat diese konsumentenunfreundliche Praxis für zulässig erklärt. Das mit November 2009 in Kraft getretene Zahlungsdienstegesetz verbietet dies nun. Zahlreiche Unternehmen ignorieren die neue Rechtslage jedoch.
Bis zur rechtlichen Klärung durch Musterprozesse empfiehlt die AK den Konsumenten, die Zahlscheingebühr zu bezahlen, um Schwierigkeiten zu vermeiden. Gleichzeitig sollten Betroffene das jeweilige Unternehmen aber per eingeschriebenem Brief darüber informieren, dass die Zahlung unter Vorbehalt passiert. Einen entsprechenden Musterbrief finden Sie in der Infobox.
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