Wohnbaudarlehen der AK Burgenland

Für die Sanierung ihres Wohnraumes wie z. B. Fenstererneuerung, Wärmedämmung oder Heizungsumstellungen erhalten AK-Mitglieder 4.200,-- Euro. Es ist jedoch darauf zu achten, dass 8 Jahre keine anderen Wohnbauförderungen in Anspruch genommen wurden.

Einkommensgrenze

Die Einkommensverhältnisse müssen eine klaglose Rückerstattung des Darlehens ermöglichen. Es gelten folgende Einkommensgrenzen:

  • Alleinstehende 2.108,-- Euro netto
  • Ehegatten bzw. Lebensgefährten 3.271,-- Euro netto
  • Familie mit 1 Kind 3.634,-- Euro netto

    Für jedes weitere Kind erhöht sich die Einkommensgrenze um 364,-- Euro netto. Arbeitnehmer, die ein höheres Einkommen beziehen, erhalten kein Darlehen. Die Familienbeihilfe wird bei der Ermittlung der Einkommensgrenze nicht berücksichtigt.

Anspruchsberechtigung

Anspruch auf das zinsenlose Wohnbaudarlehen haben AK-Mitglieder, die zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens 5 Jahre bei einer Arbeiterkammer in Österreich zugehörig gewesen und bei der Antragstellung Mitglied der bgld. Arbeiterkammer sind.

Formulare zum Downloaden

Die Richtlinien und das Antragsformular für das Wohnbaudarlehen stehen in der Infobox.

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