Zuschuss zum Kinderbetreuungsgeld

Der Zuschuss zum Kinderbetreuungsgeld hilft Familien mit geringem Einkommen: Er ist ein zinsloser Kredit. Das heißt, dass er, anders als das Kinderbetreuungsgeld selbst, zurückgezahlt werden muss. Der Zuschuss beträgt € 6,06 pro Tag oder durchschnittlich € 181,- pro Monat.

Das gilt für Alleinerzieher

Bei der Antragstellung müssen Alleinerziehende bekannt geben, wer der andere Elternteil ist, da dieser vorrangig zur Rückzahlung verpflichtet ist. Der verpflichtete Elternteil muss allerdings vom Antrag informiert werden. Kann der oder die Alleinerziehende keine Angaben über den anderen Elternteil machen, kann er oder sie sich selbst zur Rückzahlung verpflichten. Ehepaare bzw. Lebensgefährten sind gemeinsam zur Rückzahlung verpflichtet.

Wann muss der Zuschuss zurückgezahlt werden?

Eltern müssen den Zuschuss dann zurückzahlen, wenn ihr Einkommen bestimmte Grenzen übersteigt. Die Rückzahlung erfolgt in jährlichen Raten. Die Höhe dieser Raten wird aus der Höhe des Jahreseinkommens berechnet.
Die Rückzahlung wird vom Finanzamt vollzogen. Nach dem 15. Geburtstag des Kindes sind die Eltern nicht mehr verpflichtet, den Zuschuss zurückzuzahlen.

Zuverdienstgrenze beim Zuschuss

Auch beim Zuschuss gilt die selbe Zuverdienstgrenze wie beim Kindergeld. Sie liegt bei € 16.200,- jährlich. Bei Ehepaaren bzw. Lebensgefährten wird dieser Freibetrag um € 4.000,- für jedes Kind erhöht, für das Unterhalt zu leisten ist.

Die Überschreitung der Zuverdienstgrenze führt wie beim Kinderbetreuungsgeld dazu, dass die Krankenkasse den Zuschuss von der Person zurückfordert, die den Zuschuss bezogen hat.

NEU: Beihilfe zum Kinderbetreuungsgeld (für Geburten ab 01.01.2010)

BezieherInnen einer Pauschalvariante mit einem Einkommen unter 5.800 Euro können bei der zuständigen Krankenkasse eine Beihilfe zum Kinderbetreuungsgeld beantragen. Die Höhe der Beihilfe beträgt 180 Euro pro Monat für Alleinerziehende UND Paare. Die Zuverdienstgrenze für den/die BezieherIn liegt bei der Geringfügigkeitsgrenze (2010: 366,33 Euro/Monat), für den/die PartnerIn bei 16.200 Euro/Jahr.
Die Beihilfe zum Kinderbetreuungsgeld kann maximal ein Jahr bezogen werden und muss im Gegensatz zum Zuschuss-Modell nicht zurückgezahlt werden.

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