Geld zurück für Kleinverdiener
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Auch wenn man wenig verdient, oder wenn man nicht das ganze Jahr hindurch beschäftigt war, kann es sinnvoll sein die Arbeitnehmerveranlagung durchzuführen.
Teilzeitbeschäftigte, Lehrlinge & Ferialpraktikanten
Für Teilzeitbeschäftigte, Lehrlinge, Ferialpraktikanten oder auch wenn man während des Jahres in Karenz gegangen ist, ist es daher fast immer empfehlenswert die Arbeitnehmerveranlagung durchzuführen, weil die Einkünfte auf das ganze Jahr verteilt werden, und so die zuviel bezahlte Lohnsteuer zurückbezahlt wird.
Außerdem zahlt man als Arbeitnehmer bis zu einem Monatseinkommen von rund 1.205 € brutto überhaupt keine Lohnsteuer. Liegt man unter dieser Grenze, kann man nämlich bis zu 10 Prozent der bezahlten Sozialversicherungsbeiträge (maximal 110 €) als so genannte Negativsteuer zurückbekommen.
Bei Anspruch auf das Pendlerpauschale erhöht sich die Negativsteuer, die man zurückbekommt auf bis zu 15% der bezahlten Sozialversicherungsbeiträge (maximal € 240).
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