Die Arbeiterkammer Burgenland

Die Kammer für Arbeiter und Angestellte für das Burgenland (AK) ist die gesetzlich eingerichtete interessenpolitische Vertretung der ArbeitnehmerInnen im Burgenland.

Die AK vertritt die sozialen, wirtschaftlichen (auch konsumentenrechtlichen), beruflichen und kulturellen Interessen der ArbeitnehmerInnen. Dabei arbeitet sie eng mit den Gewerkschaften, den betrieblichen InteressenvertreterInnen und Organisationen, die sich für ArbeitnehmerInnen einsetzen, zusammen.

Die ständige Berücksichtigung der laufenden gesellschaftlichen Veränderungen erfordert eine permanente Anpassung der Aufgaben und Leistungen der AK. Dazu ist ein ständiger Weiterbildungsprozess der FunktionärInnen und der MitarbeiterInnen notwendig.

Diese Ziele werden bei gleichzeitigem sparsamen und effizienten Einsatz der Mittel erreicht. Alle diese Ziele können aber nur erreicht werden, wenn die finanzielle Basis der AK erhalten bleibt.

Indem die AK dafür eintritt,

  • dass die ArbeitnehmerInnen einen gerechten Anteil am wirtschaftlichen Erfolg erhalten,
  • dass den ArbeitnehmerInnen und ihren Kindern der Zugang zur Bildung ermöglicht wird
  • und dass das - bewährte - österreichische System der sozialen Sicherheit weiter ausgebaut wird

    fördert sie die verteilungspolitische Gerechtigkeit und den gesellschaftlichen Stellenwert des/r Arbeitnehmers/in.

Die AK anerkennt den Markt und das Leistungsprinzip als unverzichtbare Steuerunselemente zur Gewährleistung ökonomischer Effizienz in einer modernen Wirtschaft. Neoliberalen Politikansätzen tritt die AK dabei aber entschieden entgegen.

Auch dadurch, dass die AK Serviceleistungen anbietet, trägt sie zur interessenpolitischen Vertretung ihrer Mitglieder bei.

Bei alledem stellt die Mitgliederzufriedenheit die oberste Priorität dar.

Die AK wird getragen

  • von ihren Mitgliedern, die im Zuge der AK-Wahlen alleine über die Zusammensetzung der Organe der AK entscheiden und die alleine die Leistungen der AK durch die Kammerumlage finanzieren,

  • von ihren demokratisch gewählten FunktionärInnen, die die AK in der Öffentlichkeit und in verschiedensten Gremien repräsentieren und die sich inhaltich mit der AK identifizieren,

  • von ihren MitarbeiterInnen, die im Rahmen der Beschlüsse der Selbstverwaltung selbständig arbeiten und die ihre Aufgabe als Dienst an den ArbeitnehmerInnen sehen.
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