Wer ist AK-Mitglied?

Wer ist AK-Mitglied?

Der Arbeiterkammer Burgenland gehören grundsätzlich alle im Burgenland versicherungspflichtig beschäftigten ArbeitnehmerInnen an.

Ausdrücklich von der Mitgliedschaft ausgenommen sind:

  • ArbeitnehmerInnen von Gebietskörperschaften (Bund, Land, Gemeinde), wie z.B. Polizisten, Bundesheerbeschäftigte, Lehrer an öffentlichen Schulen, die meisten Beamten

  • Geschäftsführer einer GmbH, Vorstandsmitglieder einer AG

  • Leitende Angestellte unter bestimmten Voraussetzungen

  • AK-Mitglieder sind auch Arbeitslose, Lehrlinge, ArbeitnehmerInnen in Elternkarenz, Präsenz- und Zivildiener, geringfügig Beschäftigte, freie Dienstnehmer (ab 1.1.2008)
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