Wer ist AK-Mitglied?
01.01.2008
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Wer ist AK-Mitglied?
Der Arbeiterkammer Burgenland gehören grundsätzlich alle im Burgenland versicherungspflichtig beschäftigten ArbeitnehmerInnen an.
Ausdrücklich von der Mitgliedschaft ausgenommen sind:
- ArbeitnehmerInnen von Gebietskörperschaften (Bund, Land, Gemeinde), wie z.B. Polizisten, Bundesheerbeschäftigte, Lehrer an öffentlichen Schulen, die meisten Beamten
- Geschäftsführer einer GmbH, Vorstandsmitglieder einer AG
- Leitende Angestellte unter bestimmten Voraussetzungen
- AK-Mitglieder sind auch Arbeitslose, Lehrlinge, ArbeitnehmerInnen in Elternkarenz, Präsenz- und Zivildiener, geringfügig Beschäftigte, freie Dienstnehmer (ab 1.1.2008)
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